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Landtag NRW

Da in NRW die Landtagswahlen anstanden, habe ich mich damit beschäftigt, wie der Landtag überhaupt aufgebaut ist und was seine Funktionen sind.

Funktionen und Aufgaben des Landtages

Der Landtag ist demokratisch gewählt von allen volljährigen deutschen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen die in NRW leben und zur Wahl gegangen sind und ist somit das wichtigste Parlament NRWs.

Er hat verschiedene und vielfältige Aufgaben zu denen an erster Stelle die Gesetzgebung und die Verwaltung des Landeshaushaltes im jeweiligen Bundesland zählen.  Die Entscheidung über den Landeshaushalt erfolgt über das Budgetrecht, welches der Landtag inne hat.

Darüber hinaus obliegt die Wahl von Minister- und Landtagspräsidenten und -präsidentinnen  sowie deren Stellvertretern und Stellvertreterinnen und den Vertretern und Vertreterinnen anderer Verfassungsorgane dem Landtag.

Frisch gewählt diskutiert der Landtag in Plenarsitzungen politische Fragen. Diese Sitzungen werden live übertragen und können von allen Interessierten mitverfolgt werden.

Außerdem kontrolliert der Landtag die Arbeit von Landesregierung und Landesverwaltung, ihm stehen dafür verschiedene Instrumente zur Verfügung, so zum Beispiel der parlamentarische Untersuchungsausschuss.

 

Wie setzt sich der Landtag zusammen?

Dem Landtag steht der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin vor, der/ die  von den Abgeordneten gewählt wird. Er ist das höchste parlamentarische Amt des jeweiligen Bundeslandes. Seine Aufgaben umfassen das unparteiische Führen und Vertreten des Landtages, das Beraten sämtlicher Ausschüsse, das Wahren der Hausordnung sowie das Verwalten der Einnahmen und Ausgaben im Sinne des Haushaltes.

Er/ sie  ist Teil des gewählten Präsidiums, welches neben ihm noch seine Stellvertreter und Stellvertreterinnen umfasst. Diese leiten abwechselnd die Landtagssitzungen und sorgen für das gerechte und unparteiische Voranschreiten.

Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin steht der Landesregierung vor und muss dem Landtag angehören. Er oder sie bestimmt die Richtung der Politik auf Landesebene und ist für die Regierungsbildung verantwortlich.

Der Landtag arbeitet mit verschiedenen Fachausschüssen zu verschiedenen politischen Bereichen, denen sich Unterausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen zu verschiedenen Teilbereichen untergliedern.

Der Untersuchungsausschuss zum Beispiel klärt Belange, die im öffentlichen Interesse liegen und klärt den Landtag darüber auf.

Wichtige politische Entscheidungen werde durch sogenannte Enquetekommissionen vorbereitet, die sich aus Abgeordneten und anderen Sachverständigen zusammensetzen.

Das Kontrollgremium kontrolliert die Arbeit der Verfassungsschutzbehörde. Es verfügt über Einsichtsrecht und die Kontrolle über den Wirtschaftsplan des Verfassungsschutzes und fungiert gleichzeitig als eine Art Beschwerdestelle für Verfassungsschutzmitarbeiter und -mitarbeiterinnen.

Die Größe der Fraktionen und die Menge der Abgeordneten werden demokratisch gewählt. Die Abgeordneten haben die Aufgabe an Gesetzen zu arbeiten, den Haushalt zu führen und an Wahlen teilzunehmen. Die Fraktionen haben je nach Größe Einfluss auf den Ablauf der Parlamentsarbeit.

CDU 72 Sitze

SPD 69 Sitze

FDP 28 Sitze

Grüne 14 Sitze

AfD 13 Sitze

 

Wie arbeitet der Landtag?

Das Herz des Landtages ist der Plenarsaal. Hier trifft sich das Plenum, welches aus den Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besteht. Das Plenum ist direkt und demokratisch von den Bürgern und Bürgerinnen NRWs gewählt und somit das wichtigste Entscheidungsgremium. Hier übt der Landtag seine Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung aus und diskutiert politische Fragen. Plenarsitzungen kommen 30-35 mal im Jahr zusammen.

Die Abgeordneten setzen sich außerdem in den genannten Kommissionen und Ausschüssen zusammen und beraten somit den Landtag und die Landesregierung oder klären bestimmte Sachverhalte in Gremien auf.

Darüber hinaus haben sie das Recht eine aktuelle Stunde zu beantragen in der besonders aktuelle und brisante Themen diskutiert werden.

Jede/r Abgeordnete kann ein bestimmtes Thema durch eine kleine Anfrage beleuchten. Große Anfragen können nur von den Fraktionen oder sieben Abgeordneten gestellt werden und beziehen sich auf komplexe Themenfelder. Durch die Anfragen kann Auskunft zu bestimmten Themen erfragt werden.

Nach den Beratungen durch Gremien und Kommissionen legen die verschiedenen Fraktionen nochmal ihre Standpunkte dar. Dies geschieht in der öffentlichen Plenarsitzung. Alle Abgeordneten haben grundsätzlich das Recht mit abzustimmen. Wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist, ist der Landtag beschlussfähig.

 

Wie wird der Landtag gewählt?

Durch eine demokratische Wahl, an der jeder volljährige Mensch mit deutschem Pass und Wohnsitz in NRW teilnehmen kann, wird das Plenum gewählt. Es setzt sich zusammen aus den Siegern der 128 Wahlkreise, 53 Abgeordnete oder mehr kommen noch dazu über den Verhältnisausgleich der Landeslisten der Parteien.

Das Plenum wählt dann den Landtagspräsidenten oder die Landtagspräsidentin in geheimer Wahl. Außerdem wählt der Landtag das Präsidium, welches aus dem Präsidenten oder der Präsidentin sowie den Vertreterinnen und Vertretern besteht.